Es gilt die 3G-Regel im Institut für Rechtsmedizin.
Im Institut für Rechtsmedizin Frankfurt besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes bzw. einer zugelassenen FFP2- oder FFP3-Maske.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass sich in den Räumlichkeiten nur Personen aufhalten dürfen, die geimpft, genesen oder von einer offiziellen Teststelle (ein PCR-Test ist nicht notwendig) getestet wurden.
Eine entsprechende Dokumentation wird durchgeführt.
Herzlich willkommen auf den Seiten des Instituts für Rechtsmedizin

Prof. Dr. Marcel A. Verhoff
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Sollten Sie die gesuchten Informationen nicht auf diesen Seiten finden, dann stehen wir gerne für Auskünfte am Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Sie erreichen uns tagsüber in den Kernzeiten von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 069 / 6301 - 7551. Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Für Anregungen, Kritiken, Fehlermeldungen sind wir Ihnen dankbar.
Ihr Prof. Dr. Marcel A. Verhoff,
Direktor des Institutes für Rechtsmedizin